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BVerwG, 13.06.1989 - 9 B 134.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verantwortlichkeit des Staates für Übergriffe Dritter - Möglichkeit des Bietens ausreichenden Schutzes für politische Flüchtlinge - Beurteilung der Frage der Intensität und Häufigkeit von Übergriffen südafrikanischer Einheiten auf botswanisches Gebiet
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.1989 - 19 A 10185/88
- BVerwG, 13.06.1989 - 9 B 134.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus BVerwG, 13.06.1989 - 9 B 134.89
Die zu erwartende Klärung von verallgemeinerungsfähigen Tatsachenfragen kann zwar die Zulassung der Berufung nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG rechtfertigen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 [BVerwG 31.07.1984 - 9 C 46/84]). - BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - …
Auszug aus BVerwG, 13.06.1989 - 9 B 134.89
Der hiernach erforderliche Schutz braucht nicht lückenlos zu sein; mangelnde Schutzfähigkeit kann vielmehr erst dann angenommen werden, wenn der Staat zur Verhinderung von Übergriffen allgemein und auf gewisse Dauer außerstande ist (vgl. Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 und vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 - BVerwGE 74, 41). - BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85
Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit
Auszug aus BVerwG, 13.06.1989 - 9 B 134.89
Der hiernach erforderliche Schutz braucht nicht lückenlos zu sein; mangelnde Schutzfähigkeit kann vielmehr erst dann angenommen werden, wenn der Staat zur Verhinderung von Übergriffen allgemein und auf gewisse Dauer außerstande ist (vgl. Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 und vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 - BVerwGE 74, 41).